Informationen und Faxvordrucke für Anträge von Herstellern zur Konformitätsbewertung von neuen oder erneuerten Taxen bzw. Mietwagen bei der Konformitätsbewertungsstelle der Landeseichdirektion Bremen:
Antrag Konformitätsbewertung Taxameter (pdf, 577.9 KB)
Antrag Konformitätsbewertung Wegstreckenzähler (pdf, 657.9 KB)
Hinweis:
Zum 30.10.2016 ist die Übergangsregelung in §58 Abs. 1 Mess- und Eichverordnung ausgelaufen, nach der zu vermuten war, dass Bauarten von Wegstreckensignalgebern einschließlich ggf. zwischengeschalteter Einrichtungen, welche nach den Anforderungen der alten Eichordnung allgemein zur Eichung zugelassen waren, die wesentlichen Anforderungen nach §7 Absatz 1 der Mess- und Eichverordnung erfüllen.
Seitdem sind auf Taxameter in Kraftfahrzeugen nur noch die vom Regelermittlungsausschuss ermittelten Regeln anzuwenden, um nachzuweisen, dass die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden. Den aktuellen Stand beschreibt das REA Dokument vom 27. Mai 2019.
In diesem Dokument werden Wegstreckensignalgeber und zwischengeschaltete Einrichtungen differenziert nach
Der Hersteller kann neue oder erneuerte Taxameter und Wegstreckenzähler mit den oben dargestellten Anträgen über ein Konformitätsbewertungsverfahren in Verkehr bringen.
Messgeräte, die schon einmal geeicht waren bzw. bereits in Verkehr gebracht wurden, werden - wie bisher auch - geeicht.
Direkter E-Mail-Kontakt: Konformitätsbewertungsstelle 0107 zur Konformitätsbewertung von Taxen / Wegstreckenzählern.
Allgemeine Informationen zur Konformitätsbewertungsstelle der Landeseichdirektion Bremen finden sich hier.
Der Regelermittlungsausschuss nach §46 MessEG hat folgende Vorgaben ausgewählt, um den Stand der Technik zu beschreiben. weiter
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Hier können Sie Eichanträge bei den Eichämtern in Bremerhaven und Bremen stellen. weiter
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Konformitätsbewertungsstelle 0107 download
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Information der Eichbehörden für Mietwagenunternehmen weiter