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Verbrauchsmessgeräte

Elektrizitätsmessgerät

Elektrizitätsmessgeräte
Ohne Moos nichts los und ohne Elektrizität läuft gar nichts mehr, weder in der Wirtschaft noch im Privatbereich.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung (Eichfrist) eines klassischen Elektrizitätszählers mit Induktionsmesswerk beträgt 16 Jahre. Bei Elektrizitätszählern mit elektronischem Messwerk (wie z.B. intelligenten Stromzählern) und deren Zusatzeinrichtungen (wie z.B. Smart Meter Gateways) beträgt die Eichfrist 8 Jahre.

Die Eichfrist kann durch eine Stichprobenprüfung verlängert werden (bei klassischen Elektrizitätszählern um jeweils 5 Jahre, bei elektronischen Zählern hängt die Verlängerung der Eichfrist von den Zählereigenschaften ab).

Bild eines Gaszählers

Gasmessgeräte
Ob ständig unter Dampf oder nur bei Bedarf, der Gaszähler zur genauen Bestimmung der verbrauchten Gasmenge gewinnt immer mehr an Bedeutung, wenn es darum geht, Wohnungen preiswert und umweltschonend zu beheizen.
Die Eichfrist eines üblicherweise im Haushalt eingesetzten Balgengaszählers beträgt z.B. 8 Jahre. Ein solcher Zähler, der die Jahreszahl 2011 trägt, muss im Jahre 2019 nachgeprüft werden.

Die Eichfrist von Balgengaszählern kann durch eine Stichprobenprüfung um jeweils 4 Jahre verlängert werden.

Thermische Gasabrechnung
In Ihrer Gasrechnung wird der vom geeichten Gaszähler ermittelte in Kubikmeter angegebene Verbrauch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Das ergibt die gelieferte Energiemenge in kWh.

Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus der Gaszustandszahl und dem durchschnittlichen Brennwert (also die Wärmeenergie in einem Kubikmeter Erdgas). Er ist ein zeitlich gemittelter Durchschnittswert, der vom Gasversorger nach den Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 685 auf Basis der mit geeichter Messtechnik bestimmten Zustandswerte ermittelt wird.

Berechnungsverfahren, Zustandszahl und Brennwert werden stichprobenartig von der Eichbehörde überwacht.

Bild eines Wasserzählers

Wasserzähler in Ihrem Haushalt
Wasserzähler zur Abrechnung mit den Wasserversorgungsunternehmen, aber auch Wasserzähler zur weiteren Unterverteilung an die Mieter in Miethäusern müssen geeicht sein.
Die Eichfrist eines im Haushaltsbereich typischen Kaltwasserzählers beträgt 6 Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann durch eine Stichprobenprüfung jeweils um 3 Jahre verlängert werden.

Die oben genannten Messgeräte werden überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen geeicht. Die Eichbehörde überwacht diese Prüfstellen.

Wer ein begründetes Interesse an der Richtigkeit eines Versorgungsmessgerätes hat, kann eine Befundprüfung beantragen.