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Maßbehältnis

Bei als Maßbehältnis ausgeführten Flaschen können wir die richtige Befüllung mit einfachen Möglichkeiten bestätigen.

Sogenannte Maßbehältnisse sind durch

  • ihre Formsteifigkeit und
  • die Gleichmäßigkeit der Herstellung

bei Füllung bis zu einer bestimmten Höhe mit einem definierten Volumen gefüllt. Hierfür sind in der Regel Glasflaschen geeignet.

Auf dem Mantel, an der Bodennaht oder am Boden eines Maßbehältnisses ist u.a. das Nennvolumen in Liter, Zentiliter oder Milliliter dargestellt.

Am Flaschenboden oder an der Bodennaht steht

  • das Randvollvolumen in Zentilitern ohne Einheit, oder
  • die Entfernung zwischen der dem Nennvolumen entsprechenden Füllhöhe und der oberen Randebene mit der Einheit mm.

Steht an der Bodennaht z.B. hinter der Angabe 0,7l die Zahl 73, dann ist eine solche Flasche Randvoll mit 0,73 Liter gefüllt.

Weitere Details sind in der Fertigpackungsverordnung beschrieben, in der die Anforderungen an Maßbehältnisse in den Paragraphen 2 bis 4 festgelegt sind.

Maßbehältnisse ermöglichen uns somit eine einfache Abschätzung des Inhaltes einer noch verschlossenen Flasche aus der Füllhöhe.

Die korrekte Herstellung von Maßbehältnissen wird von den Eichbehörden überwacht.