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Ausschankmaße

Definition

Ein Ausschankmaß ist ein Messgerät nach Mess- und Eichgesetz.

Definiert ist es als Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verzehr verkauften Flüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist (Begriffsbestimmung nach RICHTLINIE 2014/32/EU, MID, Anhang X, MI-008, Kap II).

Anforderungen

Sofern die Menge eines ausgeschenkten Getränks über das Ausschankmaß bestimmt wird, sind die Anforderungen des Mess- und Eichgesetztes an Ausschankmaße und deren Verwendung zu erfüllen.*

Ein Ausschankmaß muss die wesentlichen Anforderungen einhalten (welche in RICHTLINIE 2014/32/EU, MID, Anhang X, MI-008, Kap II festgelegt sind) und die angegebenen Nennvolumen müssen den zulässigen Nennvolumina des § 27 MessEV entsprechen.

Die Anforderungen an Ausschankmaße, wie

  • Nennvolumina (ist deutlich sichtbar und dauerhaft anzugeben.)
  • Anforderungen an den Füllstrich
  • Volumenangabe und Einheit

und die gesetzlichen Vorgaben an deren Verwendung dienen dem Verbraucherschutz

gesetzliche Ausnahmen

* Ausnahme: Dies gilt nicht für den Ausschank von

  • Mischgetränken, die unmittelbar vor dem Ausschank aus mehr als zwei Getränken gemischt werden oder deren wesentlicher Bestandteil eine gefrorene oder halbgefrorene Flüssigkeit ist
  • Kaffee-, Tee-, Kakao- oder Schokoladengetränken
  • schäumenden Getränken, sofern nichtdurchsichtige EU-Ausschankmaße verwendet werden und gewährleistet ist, dass auf Verlangen des Kunden in seiner Anwesenheit die Füllmenge mittels eines Umfüllmaßes überprüft wird und er auf dies Möglichkeit deutlich sichtbar hingewiesen wird (MessEV §5 Abs. 1 Nr. 3).